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   RG, 14.04.1937 - I 221/36   

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https://dejure.org/1937,572
RG, 14.04.1937 - I 221/36 (https://dejure.org/1937,572)
RG, Entscheidung vom 14.04.1937 - I 221/36 (https://dejure.org/1937,572)
RG, Entscheidung vom 14. April 1937 - I 221/36 (https://dejure.org/1937,572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist es zulässig, eine von vornherein für mehr als 3 Jahre beanspruchte Schutzfrist für Geschmacksmuster weiter auf 10 oder 15 Jahre zu verlängern? 2. Ergreift der Geschmacksmusterschutz auch diejenigen Teile eines hinterlegten gewerblichen Erzeugnisses, die nicht dazu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

    Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt objektiv vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des hinterlegten Modells wesentlichen, d.h. die seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Formmerkmale ganz oder teilweise übernommen sind (RGZ 154, 321, 325; BGHZ 5, 1, 3 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I).
  • BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57

    Schlafzimmermodell

    Es kann damit Gegenstand eines Geschmacksmusterrechtes sein (RGZ 142, 145 [147]; 154, 321 [324 ff]).
  • BGH, 11.04.1979 - I ZR 76/77

    Verlängerung der Schutzfrist bei Ablauf der zunächst beanspruchten drei Jahre auf

    Allerdings hat das Reichsgericht bei Inanspruchnahme einer Erstfrist von fünf Jahren eine Verlängerung auf fünfzehn Jahre zugelassen (RGZ 154, 321, 324) und hat damit den stark formalen Charakter der Vorschrift des § 8 GeschmMG in gewissem Umfange gelockert.
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig

    Das Reichsgericht hat seine in RGZ 46, 93 vertretene, stark formal begründete (Furier 3. Aufl. Anm. 3 zu § 8 GeschmMG) gegenteilige Auffassung in RGZ 154, 321, 324 ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 178/60

    Rechtsmittel

    Die Nachbildung einzelner Elemente eines eingetragenen Geschmacksmusters ist aber nur dann unerlaubt, wenn es sich um schutzfähige Merkmale dieses Geschmacksmusters handelt (RGZ 154, 321, 325; Furler a.a.O. Anm. 15 zu § 5).
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